Nicht-bestellte Artikel
Gemäß der Europäischen Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist, sollen Verbraucherrechte in Bezug auf das Versenden nicht-bestellter Artikel damit zusammenhängender Zahlungsforderungen gestärkt werden.
Demnach sollen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu untersagen, dass einem Verbraucher ohne vorherige Bestellung Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, wenn mit der Warenlieferung oder Dienstleistungserbringung eine Zahlungsaufforderung verbunden ist.
Das Ausbleiben einer Reaktion auf die Zusendung einer nicht bestellten Ware soll nicht als Konsens verstanden werden. Für die Umsetzung dieser Richtlinie in das jeweilige nationale Recht, informieren Sie sich bitte in dem für Sie geltenden Recht.





